Das Sakrament der Firmung bildet im Leben der Kirche einen wichtigen Punkt, da es einerseits im Leben eines jungen Christen und einer jungen Christin die Vollendung der Taufe ist, und somit die vollere Eingliederung in die Kirche (Initiation) abschließt, aber auch weil die Spendung der Firmung eigentlich dem Bischof vorbehalten ist und so die Verbundenheit des Bischofs mit dem Kirchenvolk und seine Hirtenaufgabe besonders hervorhebt. Dies steht nahe zur Tradition der ersten christlichen Jahrhunderte, wo der Bischof der eigentliche Spender der Taufe war.

Das Sakrament hat in der Westkirche eine etwas andere Entwicklung genommen als in der östlichen Hälfte der Christenheit, wo es noch immer unmittelbar nach der Taufe als „Myronsalbung“ ( das Myron entspricht dem Chrisam der Westkirche) gespendet wird und in derselben Feier mit der Spendung der Erstkommunion (wenn Säuglinge getauft werden, erhalten sie einen Tropfen des Blutes Christi) die christliche Initiation, also die Eingliederung in die Kirche in der rechtmäßigen Reihenfolge bildet: Taufe – Salbung – Eucharistie.

Der Westen hat im Laufe der Jahrhunderte die Vorrangstellung des Bischofs für die Feier der Taufe bewahren wollen, war jedoch irgendwann aufgrund der hohen Zahl von Taufbewerbern und dem Aufkommen der Säuglingstaufe nicht mehr im Stande dazu. Deshalb hat sich schon bald eine Tradition entwickelt, die die Firmung (Stärkung) der Getauften durch die Salbung mit dem Chrisam durch den Bischof vorsieht. Dies betont auch den Charakter der Stärkung durch den Heiligen Geist, der in diesem Sakrament mit seinen sieben Gaben auf die Getauften kommt und sie so fähig macht, kraftvoll in die Öffentlichkeit zu gehen und den Glauben zu bezeugen.


Das Alter für den Empfang der Firmung beträgt grundsätzlich 14 Jahre – dieses ist jedoch eher von der Entscheidung des Ortsbischofs abhängig und nicht selten kann auch der Pfarrer bereits jüngere KandidatInnen aufnehmen.
Für die Anmeldung, die üblicherweise zu Schuljahresbeginn in der Pfarrkanzlei erfolgt, ist jedenfalls der Tauschein notwendig, auf dem dann die spätere Firmung vermerkt wird.
Den FirmkandidatInnen soll nach Möglichkeit ein Pate/ eine Patin zur Seite stehen. Dieses Patenamt sollte, wenn möglich , wieder der Taufpate übernehmen, aber auch jemand anderer, der im Grunde jedoch dieselben Voraussetzungen erfüllen sollte, wie die Person im Taufpatenamt. (siehe Rubrik Taufe)

Das Sakrament der Firmung wird oftmals als „Sakrament des Erwachsenwerdens“ in der Kirche bezeichnet; dies steht zwar in einer engen Tradition zur BarMizwa im Judentum, sollte allerdings nicht darauf beschränkt werden, weil ja die christliche Initiation eigentlich eine Reihenfolge vorsieht, die den Empfang der Eucharistie als letzten Schritt zur vollen Eingliederung enthält. So haben bereits Bischöfe in einigen Teilen der USA die Erstkommunionfeier und die Firmfeier zusammengelegt, damit die Erstkommunionkinder das Sakrament der Firmung noch vor dem ersmaligen Empfang der Eucharistie empfangen.